Geschichte der Abtreibung in Österreich

Bis kurz nach 1970 war es in Österreich gesetzlich völlig klar: das Leben eines Kindes muss geschützt werden, egal ob vor oder nach der Geburt. Doch dann wurde im November 1973 von der SPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Bruno Kreisky nach heftigen Diskussionen im Parlament die Fristenregelung beschlossen, die Anfang 1975 in Kraft trat. §97 StGB stellte die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruches u.a. in folgenden Fällen sicher:

  • Bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen.
  • Bei ernstem Verdacht auf Behinderung bis zur Geburt.
  • Bei Unmündigkeit der Schwangeren oder gesundheitlicher Gefahr für die Mutter, ebenfalls bis zur Geburt.

Viele Österreicher wehrten sich gegen die neue Regelung. Man startete Initiativen, Demonstrationen und Mahnwachen. So auch das Volksbegehren Schutz des menschlichen Lebens, das eine Rücknahme der Fristenregelung forderte. Es wurden beinahe 900.000 Unterschriften gesammelt und stellt somit eines der größten Volksbegehren Österreichs dar!

Leider waren diese Bemühungen ohne Erfolg. Die Fristenregelung wurde seither nicht geändert und von keiner Regierung ernsthaft in Frage gestellt.

Bei der Einführung der Fristenregelung wurde außerdem versprochen, dass:

  • genaue Statistiken darüber geführt werden sollten, warum Frauen abtreiben.
  • flankierende (= unterstützende) Maßnahmen gestartet werden, um Frauen von einem Abbruch abzuhalten.
  • umfangreiche Aufklärung über Alternativen angeboten wird.
  • prinzipiell alles dafür getan wird, dass Frauen nicht abtreiben müssen.

Keines dieser Versprechen wurde eingehalten. Inzwischen werden in Österreich Schätzungen zufolge jedes Jahr zwischen 30.000 und 35.000 Kinder abgetrieben. Zusammen mit etwa 80.000 Geburten pro Jahr ist das mehr als jedes 4. Kind, das in unserem Land durch eine Abtreibung stirbt.

Deswegen läuft gerade eine Bürgerinitiative, die mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und gesetzlichen Schutz von Kindern mit Behinderung vor der Geburt fordert. Hier kannst du die Initiative #fairändern unterstützen.

Doch wie ist es möglich, dass vorgeburtliche Kinder gesetzlich völlig ungeschützt sind? Wie war es überhaupt möglich, dass die Fristenregelung beschlossen wurde? Bevor über die Fristenregelung diskutiert wurde, waren ungeplante Schwangerschaften in unserer Gesellschaft kaum ein Thema. Es wurde kaum ein Gedanke daran verschwendet, wie man Frauen helfen könnte, ihr Kind zu bekommen. Diese Tatsache zusammen mit einem sehr starken politischen Willen und „erfolgreicher“ Kampagnen machte Abtreibung in Österreich überhaupt erst möglich.

Heute gibt es zum Glück viele Hilfsorganisationen, die weiterhelfen können. Trotzdem besteht noch ein großer Ausbaubedarf, wir dürfen hier nicht stehen bleiben. Wir brauchen mehr Unterstützung für Frauen und Schutz für ihre ungeborenen Kinder. Abtreibung muss in Österreich hinfällig werden.